|
Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Eine Alternative zur Bundeswehr bietet eine Freistellung bei der Feuerwehr. Über 6 Jahre müssen jährlich mindestens 150 Stunden geleistet werden. Interesse? Dann kommen Sie doch einfach mal zu eine unserer nächsten Übung. Wir treffen uns jeden Montag um 19:30 im Feuerwehrhaus in der Schulstraße. Hier ein kleiner Auszug aus dem Bundes-Katastrophenschutzgesetz:
§ 8 Dienst Im Katastrophenschutz
(1) Die Helfer können sich gegenüber ihrer Organisation für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Die Helfer in Regieeinheiten und -einrichtungen verpflichten sich gegenüber der Katastrophenschutzbehörde.
(2) Wehrpflichtige Helfer, die sich vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben, brauchen keinen Wehrdienst zu leisten, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Verteidigung vereinbaren jeweils die Zahl, bis zu der eine solche Freistellung möglich ist, unter angemessener Berücksichtigung des Personalbedarfs der Bundeswehr und des Katastrophenschutzes. Dabei kann auch nach Jahrgängen, beruflicher Tätigkeit und Ausbildungsstand unterschieden sowie die Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes vorgesehen werden.
(3) Haben wehrpflichtige Helfer sechs Jahre im Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten.
(4) Landesrechtliche Regelungen über die Pflicht zum Dienst im Katastrophenschutz oder zur Hilfeleistung bleiben unberührt.
|